**Silvesterverkauf 2009**
Ab dem 29. Dezember konnten Knallerwütige ihre Böller für die Neujahrsnacht kaufen. Die Fachkreise verrieten, dass wieder Böller für rund 100 Millionen Euro in der Neujahrsnacht in der Luft verpufften. „Um gefährliche Verletzungen zu vermeiden, darf bei der beliebten Knallerei jedoch nur zugelassene Pyrotechnik benutzt werden. Die Hinweise auf der Bedienungsanleitung sind zudem strikt einzuhalten“, rät die Verbraucherzentrale. Sie hat neben dem obligatorischen Eimer Wasser noch weitere Tipps für sachgerechtes Abfackeln parat: Nur zugelassene Ware kaufen Feuerwerkskörper enthalten explosive Stoffe und können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen werden. Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass man mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann. Geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer vierstelligen Zahlenreihe (zum Beispiel BAM - P II – 1912) zu erkennen. Auf Kennzeichnungsnummer achten Kleinstfeuerwerk der Klasse P I ist weniger gefährlich und darf das ganze Jahr über an Personen ab 12 Jahren verkauft werden. Raketen und Böller mit der Bezeichnung P II dürfen nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und im Freien abgebrannt werden. Von Feuerwerkskörpern ohne amtliche Prüfnummer sind die Finger zu lassen! Diese Waren entsprechen in der Regel nicht dem deutschen Sicherheitsstandard. Zudem lässt ihre Qualität zu wünschen übrig: Die Sprengkraft ist oft viel heftiger und die Gefahr einer Fehlfunktion deutlich erhöht. Böller - Raketen aus dem Ausland sind oft illegale Ware Viele ungeprüfte Feuerwerkskörper werden aus dem Ausland mitgebracht und landen auf Trödelmärkten bzw. auch im Handel. Diese nicht zugelassenen Waren stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden und entsprechen oftmals nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen. Es fehlen Zulassungsnummer und Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Ungeprüfte Kracher und Raketen sind in ihrer Wirkung unberechenbar. Sie haben oft eine höhere Sprengkraft und lösen häufiger Fehlzündungen aus. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind nach Paragraf 5 Sprengstoffgesetz verboten. Wer mit nicht zugelassenen Knallern hantiert, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden. 1 2
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