**Silvesterverkauf 2009-2**
Bedienungsanleitung unbedingt befolgen Auch bei zugelassenen Feuerwerkskörpern sollten die Hinweise der Gebrauchsanweisung vorher beachtet werden. Zur Sicherheit beim Abfackeln einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten! Auf keinen Fall sollte an den Knallern vor dem Abbrennen herumgebastelt werden. Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten stattdessen mit Wasser übergossen und anschließend in die graue Tonne entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in der Hand halten! Kinder sind unbedingt von Feuerwerkskörpern fernzuhalten! Bei Unfällen Versicherung einschalten Wenn Feuerteufel trotzdem durch unsachgemäßen Umgang mit Böllern und Raketen bleibende gesundheitliche Blessuren davontragen, zahlt deren private Unfall¬versicherung. Schäden weiterer Personen deckt dagegen die Privat¬haftpflicht der Verursacher ab. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Für Brandschäden an der Inneneinrichtung kommt die Hausratversicherung auf. Schäden am Auto sind durch die Teilkaskoversicherung des Halters abgedeckt – ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Besondere Haftung bei Kindern berücksichtigen Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie angerichtet haben. Was viele Eltern jedoch nicht wissen: Nur wenn sie beim Zündeln und Han¬tieren mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, gleicht die Familien-Haftpflichtversicherung etwaige Schäden anderer Personen aus. |